Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Inanspruchnahme unserer Rechtsdienstleistungen
Letzte Aktualisierung: Januar 2024
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsdienstleistungen, die unsere Rechtsanwaltskanzlei für das Erbrecht erbringt. Sie sind Bestandteil aller Verträge zwischen uns und unseren Mandanten, soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsschluss und Mandatserteilung
Ein Anwaltsverhältnis kommt durch die Annahme eines Mandats durch uns zustande. Die Mandatserteilung kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wir behalten uns vor, die Annahme eines Mandats ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Vor der Mandatserteilung führen wir in der Regel ein Beratungsgespräch durch, in dem der Sachverhalt erörtert und die rechtlichen Möglichkeiten besprochen werden. Dieses Erstberatungsgespräch ist kostenpflichtig, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Voraussetzungen für die Mandatserteilung:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Sachverhaltsdarstellung
- Vorlage aller relevanten Unterlagen
- Klärung von Interessenkonflikten
- Vereinbarung der Vergütung
- Nachweis der Berechtigung bei Vertretung Dritter
§ 3 Umfang der Tätigkeit
Der Umfang unserer Tätigkeit bestimmt sich nach der jeweiligen Mandatsvereinbarung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erstreckt sich unser Mandat auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in der übertragenen Rechtsangelegenheit.
Wir sind nicht verpflichtet, von uns für nicht erfolgversprechend gehaltene Rechtsbehelfe einzulegen oder Anträge zu stellen. Über wesentliche Entwicklungen in der Sache werden wir den Mandanten zeitnah informieren.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Rechtliche Beratung und Aufklärung
- Prüfung von Verträgen und Dokumenten
- Vertretung in Verhandlungen
- Prozessführung vor Gerichten
- Mediationsverfahren
- Erstellung rechtlicher Dokumente
- Korrespondenz mit Dritten
§ 4 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung seiner Angelegenheit erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Der Mandant hat uns über alle Umstände zu informieren, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Dies gilt insbesondere für bereits eingeschaltete andere Rechtsanwälte oder laufende Verfahren in derselben Angelegenheit.
Wichtige Mitwirkungspflichten:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Sachverhaltsdarstellung
- Rechtzeitige Übermittlung aller relevanten Unterlagen
- Mitteilung von Fristen und Terminen
- Information über Änderungen der persönlichen Verhältnisse
- Rechtzeitige Zahlung vereinbarter Vergütungen und Auslagen
- Mitwirkung bei der Beweiserhebung
§ 5 Vergütung
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Anwaltshonorar-Gesetz (AHG) der Schweiz oder nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Soweit gesetzlich zulässig, können Stundenhonorare oder Pauschalhonorare vereinbart werden.
5.1 Zahlungsmodalitäten
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Mandaten mit voraussichtlich längerer Bearbeitungsdauer können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
Gerät der Mandant mit der Zahlung von Honoraren oder Auslagen in Verzug, sind wir berechtigt, unsere Tätigkeit bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen einzustellen.
5.2 Kostenvorschuss
Wir sind berechtigt, angemessene Vorschüsse auf das Honorar und zur Deckung der Auslagen zu verlangen. Die Zahlung eines Kostenvorschusses kann zur Bedingung der Mandatsübernahme gemacht werden.
Vergütungsarten:
- Zeithonorar: Nach tatsächlichem Zeitaufwand
- Streitwerthonorar: Nach Anwaltshonorar-Gesetz
- Pauschalhonorar: Für klar abgrenzbare Tätigkeiten
- Erfolgshonorar: Bei ausdrücklicher Vereinbarung
§ 6 Haftung
Wir haften für Schäden des Mandanten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
6.1 Versicherungsschutz
Wir unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Versicherungssumme beträgt mindestens CHF 1.000.000 je Schadensereignis.
6.2 Verjährung
Ansprüche des Mandanten gegen uns verjähren in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
§ 7 Verschwiegenheit und Datenschutz
Wir sind zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten des Mandanten verpflichtet, von denen wir Kenntnis erlangen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses fort und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter unserer Kanzlei.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und unserer Datenschutzerklärung. Wir sind berechtigt, die für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
§ 8 Beendigung des Mandatsverhältnisses
Das Mandatsverhältnis kann sowohl vom Mandanten als auch von uns jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Bei Kündigung durch den Mandanten bleiben bereits entstandene Honorar- und Auslagenersatzansprüche bestehen.
Wir sind zur Kündigung berechtigt, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere bei erheblichen Verstößen des Mandanten gegen seine Mitwirkungspflichten oder bei Zahlungsverzug trotz Mahnung.
Beendigung erfolgt insbesondere durch:
- Kündigung durch eine der Parteien
- Erledigung der übertragenen Angelegenheit
- Rechtskräftiges Ende eines Gerichtsverfahrens
- Rücknahme der Vollmacht
- Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Mandanten
§ 9 Herausgabe von Unterlagen
Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses haben wir die vom Mandanten stammenden Unterlagen herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht wegen rückständiger Honorar- und Auslagenforderungen, soweit die zurückbehaltenen Unterlagen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Forderungen stehen.
Kopien und Abschriften der herausgegebenen Unterlagen dürfen wir für unsere Akten zurückbehalten. Unterlagen, die wir im Interesse des Mandanten geschaffen haben, verbleiben in unseren Akten.
§ 10 Interessenkonflikte
Wir prüfen vor Mandatsübernahme, ob Interessenkonflikte bestehen. Ein Mandat wird nur übernommen, wenn keine Interessenkonflikte vorliegen oder diese durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen werden können.
Entstehen während der Mandatsbearbeitung Interessenkonflikte, werden wir den Mandanten unverzüglich informieren und geeignete Maßnahmen ergreifen. Dies kann auch zur Beendigung des Mandatsverhältnisses führen.
§ 11 Elektronische Kommunikation
Wir sind grundsätzlich bereit, per E-Mail zu kommunizieren. Der Mandant ist darauf hinzuweisen, dass die Übertragung von E-Mails grundsätzlich nicht verschlüsselt erfolgt und daher nicht sicher ist. Vertrauliche Informationen sollten daher nur über sichere Kommunikationswege übermittelt werden.
Für die Übermittlung wichtiger Dokumente und Fristen empfehlen wir weiterhin den Postweg oder persönliche Übergabe. E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie in unserem E-Mail-System eingegangen sind.
§ 12 Aufbewahrung von Akten
Unsere Akten werden nach den anwaltlichen Berufsregeln aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 30 Jahre ab Beendigung des Mandats. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können die Akten vernichtet werden.
Während der Aufbewahrungsfrist können Mandanten Einsicht in ihre Akten nehmen und Kopien anfordern. Für die Anfertigung von Kopien können angemessene Kosten berechnet werden.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Mandanten gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unserer Kanzlei, soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind wir bereit, an einem Mediationsverfahren teilzunehmen. Entsprechende Vorschläge nehmen wir gerne entgegen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Gleiches gilt für den Fall, dass sich in diesen AGB eine Regelungslücke herausstellt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem solchen Fall in Verhandlungen über eine angemessene Bestimmung zur Schließung der Lücke einzutreten.
Wichtiger Hinweis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen unserer Kanzlei und unseren Mandanten. Sie dienen der Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten. Bei Fragen zu einzelnen Bestimmungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Anwaltliche Berufsregeln
Zusätzlich zu diesen AGB gelten die Bestimmungen der anwaltlichen Berufsordnung und des Anwaltsgesetzes. Diese berufsrechtlichen Vorschriften haben teilweise Vorrang vor diesen AGB und gewährleisten zusätzliche Schutzstandards für Mandanten.